PRÜFBUCH – WARTUNG UND PRÜFUNG VON SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Sicherheitsbeleuchtungssysteme dienen dem Schutz von Menschen und müssen daher jederzeit einwandfrei funktionieren. Aus diesem Grund ist der Betreiber eines Gebäudes mit einem installierten System zur Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich und normativ zu regelmäßiger Prüfung, Wartung und Instandsetzung desselben verpflichtet. Im Schadenfall muss der Betreiber den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtung nachweisen.

Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und müssen in einem Prüfbuch (handschriftlich) oder in einem Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung dokumentiert werden. Gemäß DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2022-10, Kapitel 8 „Prüfungen.
Das Prüfbuch für Einzelbatterieleuchten und das Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen kann kostenfrei  über das untenstehende Formular angefordert werden. Die zwei PDF-Daten stehen sofort zum Download zur Verfügung.
 
Prüfbuch für Einzelbatterieleuchten
(PDF, 2.87MB)
Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
(PDF, 15.80MB)

PRÜFBUCH ANFORDERN

NORM / VORSCHRIFT BEZEICHNUNG FACHLICHE
ANFORDERUNGEN
ERLAUBNIS
DIN VDE 0105-100
und
DGUV Vorschrift 3
Elektrofachkraft
  • fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)
  • Kenntnisse und  Erfahrungen im  jeweiligen Tätigkeitsfeld
  • Kenntnis der einschlägigen Normen
  • Beurteilung der ihr  übertragenen Arbeiten
  • Erkennen von Gefahren
  • Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen als auch von elektrischen Betriebsmitteln
  • Kontrollpflicht über Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
DIN VDE 0105-100
und
DGUV Vorschrift 3
Elektrotechnische
unterwiesene Person (EuP)
  • Unterweisung durch eine Elektrofachkraft
  • Unterweisung der ihr übertragenen Aufgaben
  • Unterweisung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
  • Unterweisung über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Anlernen
  • Durchführung einfacher Wartungsmaßnahmen und Prüfungen unter Anleitung einer Elektrofachkraft
  • Durchführung von Arbeiten an unter Spannung stehenden Akkumulatoren nur bis 120 V
  • Durchführung von Instandsetzungen unter Anleitung des Anlagenverantwortlichen
§ 14 BetrSichV
und
TRBS 1203
Zur Prüfung befähigte
Person (bzgl. Sicherheitsbeleuchtung)
  • Elektrotechnische Ausbildung oder Studium
  • Mindestens einjährige Berufserfahrung im Fachgebiet
  • Regelmäßige Teilnahme an Schulungen oder einschlägigem Erfahrungsaustausch
  • Nur Prüfung von Arbeitsmitteln und ggf. von überwachungs-bedürftigen Anlagen erlaubt
Neben den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften der Länder der Bundesrepublik Deutschland sind hauptsächlich folgende Normen hinsichtlich der Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungssystemen relevant:
 
  • DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung (für Erstprüfung nach 3 Jahren)
  • DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungsysteme (für Batterien)
  • DIN EN 50172 (VDE 0108-100) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN EN 62034 (VDE 0711-400) Automatische Prüfsysteme

PRÜFINTERVALLE VON SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Die nachstehenden Angaben sind sowohl für Notleuchten mit Einzelbatterie als auch für Zentralbatterieanlagen mit den dazugehörigen Notleuchten maßgeblich (in Anlehnung an DIN EN 50172 (VDE 0108-100) sowie DIN EN 62034).
 
ART DER
PRÜFUNG
INTERVALL UMFANG PRÜFBUCH
Erstprüfung einmalig
  • Lichttechnische Überprüfung bei Inbetriebnahme
 
Wiederkehrende
Prüfungen
täglich
  • Sichtprüfung der Anzeigen (Anm.: Betriebsbereitschaft, kein Funktionstest!)
Dokumentieren
wöchentlich
  • Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten unter Zuschaltung der Ersatzstromquelle des batteriegestützten Systems (nach VDE V 0108-100-1)
Dokumentieren
monatlich
  • Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten im Batterie-/SV-Betrieb durch
  • Simulation eines Netzausfalls
  • Kontrolle der Zurückschaltung auf allgemeine Stromversorgung
  • Prüfung der Überwachungseinrichtung bei Zentralbatterieanlagen
  • Zusätzliche Prüfung von Stromerzeugungsaggregaten nach DIN 6280-13
Dokumentieren
jährlich
  • Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten über die komplette, notwendige Betriebsdauer (Anm.: Prüfungen von längerer Dauer dürfen nur in Zeiten mit niedrigem Risiko ausgeführt werden.)
  • Jede Meldelampe, jedes Meldegerät und jedes Ladegerät auf korrekte Funktionsweise prüfen
  • Zusätzliche Prüfung von Stromerzeugungsaggregaten nach DIN 6280-13
  • Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2
Dokumentieren
alle 3 Jahre
  • Messung der Beleuchtungsstärke nach DIN EN 1838
 

PRÜFBUCH

Alle regelmäßigen Prüfungen müssen in einem Prüfbuch (handschriftlich) oder in einem Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung (gemäß DIN EN 62034) dokumentiert werden, um eine rückwirkende Kontrolle zu ermöglichen. Das Prüfbuch muss von einer vom Betreiber der Anlage benannten verantwortlichen Person geführt werden.

 Auszug aus DIN EN 50172, Punkt 6.3 Prüfbuch (Aufzeichnungen)
6.3 Prüfbuch (Aufzeichnungen)
Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten verantwortlichen Person bei der baulichen Anlage geführt werden und für entsprechend bevollmächtigte Personen zur Einsichtnahme verfügbar sein.

Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen aufgezeichnet werden:
a) Datum der Inbetriebnahme der Anlage einschließlich jeder Bescheinigung über Änderungen;
b) Datum jeder wiederkehrenden Prüfung und jedes Tests;
c) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede durchgeführte Wartung, Prüfung und jeden Test;
d) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahme;
e) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage;
f) wenn eine automatische Prüfeinrichtung verwendet wird, müssen die Hauptmerkmale und die Arbeitsweise dieses Geräts beschrieben sein.

Anmerkung 1: Das Prüfbuch darf auch Seiten enthalten, die sich auf andere Sicherheitsaufzeichnungen, wie z. B. Feueralarm, beziehen. Einzelheiten über Ersatzbauteile von Leuchten, wie z. B. Lampenart, Batterie und Absicherung, dürfen ebenfalls im Prüfbuch festgehalten sein.

Anmerkung 2: Ein entsprechender Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die Anforderungen dieses Abschnitts.

Hinweis:
Gemäß DIN EN 50172, Punkt 7.1 „Allgemeines“, sind bei Nutzung von automatischen Prüfeinrichtung die geforderten Informationen monatlich aufzuzeichnen.

AUTOMATISCHE PRÜFSYSTEME (ATS = AUTOMATIC TEST SYSTEM)

Zentrale Überwachungssysteme können die Funktionszustände von Leuchten einschließlich Standortbeschreibung, Unterverteilungen und Zentralbatterieanlagen visualisieren. Je nach verwendeter Software kann so jede einzelne Leuchte im Gebäudegrundriss grafisch dargestellt werden. Zudem werden die ausgeführten, automatischen Prüfungen in einem normgerechten, elektronischen Prüfbuch dokumentiert. Meist ist ebenso eine Fernüberwachung über Intranet oder Internet realisierbar. Insbesondere bei größeren Gebäuden ist eine zentrale Überwachung aller Leuchten aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert.
 
Zentralbatterieanlage
von RP-Technik
Screenshot
Überwachung
Screenshot
Daten für Prüfbuch


Hinweis:
Gemäß DIN EN 62034 muss der Hersteller lnstallationsanweisungen für das automatische Prüfsystem bereitstellen, die alle Einschränkungen hinsichtlich der Systemgröße und -kompatibilität des ATS definieren. Zudem muss der Hersteller in den lnstallationsanweisungen den Notleuchtentyp empfehlen, für den das automatische Prüfsystem ausgelegt ist.



Auszug aus DIN EN 62034 (VDE 0711-400), „Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege“, Abschnitt „Einleitung“
[…] Automatische Prüfsysteme für die Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen unterstützen den Betreiber des Gebäudes, indem sie die Ergebnisse der Prüfungen anzeigen, die in vorgeschriebenen Zeitabständen ohne Unterbrechung von anderen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt wurden. Dabei ist es wichtig, dass die Meldung von Fehlern oder Beeinträchtigungen des Betriebsverhaltens zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, um so die Wiederherstellung der vollen Betriebsfähigkeit des Sicherheitsbeleuchtungssystems für Rettungswege zu ermöglichen.

Das automatische Prüfsystem liefert dem Verantwortlichen für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage Informationen, mit denen gesichert werden kann, dass die installierten Leuchten im Bedarfsfall bestimmungsgemäß arbeiten. […]

 
Hinweis:
Die RP-Technik GmbH bietet Anlagen zur Sicherheitsstromversorgung an, die projektbezogen auf Anzahl und Typ der Leuchten sowie auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke abgestimmt werden können. Weitere Informationen In finden SIe hier.
Prüfbuch - Rettungszeichenleuchte im Büro

MESSUNG DER MINDESTBELEUCHTUNGSSTÄRKE

In Deutschland ist die Messung von Sicherheitsbeleuchtung in DIN 5035-6 „Messung und Bewertung“ (aus der Normenreihe DIN 5035 „Beleuchtung mit künstlichem Licht“) formuliert. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 058-00-04-08 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" im FNL erstellt. Sie gilt für die Messung und Bewertung der künstlichen Beleuchtung von Innenräumen und der künstlichen Beleuchtung von Flächen im Freien. Sie enthält Festlegungen zur Messung der Sicherheitsbeleuchtung als Teil der Notbeleuchtung (entsprechend DIN EN 1838) einschließlich der Rettungszeichenleuchten und beleuchteter Rettungszeichen, aber keine Festlegungen zur Messung von optischen Sicherheitsleitsystemen.

Einige Vorgaben:
 
  • Die Norm DIN EN 1838 führt unter Punkt A.2 Geräte für Vor-Ort-Messungen dazu aus: "Die Messungen der Beleuchtungsstärke dürfen bis zu 20 mm über dem Boden durchgeführt werden."
     
  • Es ist darauf zu achten, dass Lichtquellen wie Tageslicht oder eine Allgemeinbeleuchtung die Messung nicht verfälschen.
     
  • Zur korrekten Auswertung von gemessenen Beleuchtungsstärken und ihrer Gleichmäßigkeit auf dem Rettungsweg sind für die zu messenden Flächen sogenannte Messraster mit entsprechenden Messpunkten anzuwenden.