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EEK Labels auf Kartons

Die derzeit geltende Verordnung 874/2012/EU brachte die Kennzeichnung von Leuchten mit dem Energieaufkleber mit sich. Zwar gibt es auch bei Leuchten große Unterschiede in der Stromeffizienz – manche Leuchten haben einen Lampenschirm, der das von der Lampe abgegebene Licht stark dämpft oder das Licht filtert, damit es in einer bestimmten Farbe erscheint; andere Leuchten dämpfen das Licht kaum. Die Angabe einer Energieklasse auf dem Aufkleber bezieht sich aber nicht auf die gesamte Leuchte, sondern nur auf die Lampe(n).
 
Die im Dezember 2019 veröffentlichte neue Verordnung 2019/2015/EU sieht ein Ende dieser Leuchten-Kennzeichnung vor. Deshalb verschwinden die betreffenden Energieaufkleber künftig von den Verpackungen unserer Produkte. Die Energieeffizienzklasse des Leuchtmittels wird weiter in der Bedienungsanleitung genannt.
 
> Informationen zur EEK-Kennzeichnung vom Umweltbundesamt

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