NEU: Produktkonfigurator

Konfigurieren Sie Ihre Not- und Sicherheitsleuchte in wenigen Schritten.

Zum Produktkonfigurator

Notbeleuchtung Checkliste

Notbeleuchtung Checkliste: 80 Prüfpunkte für Planung, Abnahme, Betrieb & Audit

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur dann normkonform, wenn sie über alle Phasen sauber geplant, installiert, geprüft und dokumentiert wird. Diese Notbeleuchtung Checkliste fasst die zentralen Prüfpunkte in vier Phasen zusammen mit Soll-Werten, Normbezug und Verantwortlichkeit. Geeignet für Planer, Errichter, Betreiber und befähigte Personen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Phasen: Planung, Installation/Abnahme, Betrieb/Prüfung, Audit/Mängelprüfung
  • Normbezug pro Punkt: DIN EN 1838, DIN EN 50172 (VDE 0108-100), ASR A2.3, ASR A3.4, MLAR
  • Mindest-Beleuchtungsstärke Fluchtweg: 1 lx auf der Mittellinie
  • Aktivierungszeit bei Neuanlagen: 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s; Ausnahmen siehe ASR A2.3
  • Prüfbuch dauerhaft verfügbar und lesbar führen; konkrete Aufbewahrungsfristen zusätzlich prüfen

Schnellübersicht: Prüfintervalle

IntervallTätigkeitVerantwortlichNorm
TäglichSichtprüfung Statusanzeigen Zentrale/CPSGebäudeverantwortliche PersonDIN EN 50172
MonatlichFunktionsprüfung aller LeuchtenQualifizierte Person / PrüfsystemDIN EN 50172
JährlichBetriebsdauertest über die SystembetriebsdauerQualifizierte FachkraftDIN EN 50172 (VDE 0108-100)
Alle 5 JahreBeleuchtungsstärke-MessungQualifizierte FachkraftDIN EN 50172 / DIN EN 1838

Phase 1: Planungs-Checkliste (20 Prüfpunkte)

Grundlagen und Gefährdungsbeurteilung

☐ 1. Gefährdungsbeurteilung erstellt — Nutzung, Personenbelegung, Fluchtweglängen, besondere Gefährdungen dokumentiert (ArbStättV § 3 / ASR A2.3 / ASR A3.4)

☐ 2. Brandschutzkonzept liegt vor — Rettungswege eindeutig festgelegt, mit Architekt und Brandschutzplaner abgestimmt

☐ 3. Anwendbare Sonderbauvorschriften in der eingeführten Landesfassung geprüft — VStättVO, BeherbVO, MIndBauRL, GarStellVO, IndBauRL je nach Nutzung

☐ 4. Bereiche mit besonderer Gefährdung identifiziert — Maschinenarbeitsplätze, elektrische Betriebsräume, Erste-Hilfe-Räume, Labore (ASR A3.4)

☐ 5. Ex-Bereiche markiert — Zonen 0/1/2 bzw. 20/21/22, ATEX-Anforderungen an Leuchten dokumentiert

Lichttechnische Auslegung nach DIN EN 1838

☐ 6. Fluchtweg-Beleuchtungsstärke ≥ 1 lx — nach ASR A2.3 auf der Mittellinie, maximal 20 cm über dem Boden; DIN EN 1838 beachten

☐ 7. Antipanikbeleuchtung ≥ 0,5 lx in der freien Bewegungsfläche offener Bereiche, nach Risikobeurteilung insbesondere bei Flächen > 60 m² (DIN EN 1838)

☐ 8. Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung mindestens 15 lx; 10 % der Allgemeinbeleuchtung als bewährter Richtwert, Gleichmäßigkeit < 10:1 (ASR A3.4)

☐ 9. Gleichmäßigkeit Emax/Emin ≤ 40:1 auf der Mittellinie des Fluchtwegs

☐ 10. Blendungsbegrenzung eingehalten — Lichtstärke der Leuchten in kritischen Sichtwinkeln gemäß DIN EN 1838

☐ 11. Berechnungs-/Simulationsnachweis erstellt (DIALux, Relux o. ä.), mit Raumindizes und Wartungsfaktor

Stromversorgungskonzept

☐ 12. Versorgungstyp begründet gewählt — Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie nach Gebäudegröße und Servicekonzept

☐ 13. Aktivierungszeit für Fluchtwege sichergestellt — 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s; 15-s-Ausnahmen und 1-s-Anforderung nach ASR A2.3 geprüft

☐ 14. Systembetriebsdauer festgelegt — nach DIN EN 1838 mindestens 1 h; ASR A2.3 fordert für Fluchtwege in Arbeitsstätten mindestens 30 min, längere Vorgaben gehen vor

☐ 15. Aufstellort und Belüftung der Zentralbatterie projektbezogen nach DIN EN IEC 62485-2, DIN EN 50171 und Landesbaurecht ausgelegt; Zugang geschützt

☐ 16. Funktionserhalt der Leitungen nach MLAR / LAR geplant — für Sicherheitsbeleuchtung grundsätzlich 30 min; Ausnahmen dokumentiert

Kennzeichnung

☐ 17. Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 ausgewählt, einheitliches Sicherheitszeichensystem

☐ 18. Piktogrammgröße korrekt — beleuchtet Faktor 100, hinterleuchtet Faktor 200, bei erfüllten Beleuchtungs- und Leuchtdichtebedingungen

☐ 19. Positionierung Sicherheitsleuchten an Richtungsänderungen, Treppen, Kreuzungen, Notausgängen, Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungseinrichtungen (DIN EN 1838)

☐ 20. Rettungszeichen möglichst nicht höher als 20° über der horizontalen Blickrichtung; bei Abweichung größere Zeichen prüfen

Phase 2: Installations- und Abnahme-Checkliste (20 Prüfpunkte)

Mechanische Installation

☐ 21. Montagepositionen entsprechen Planungsunterlagen, keine Verschiebungen ohne dokumentierten Nachweis

☐ 22. Befestigung herstellerkonform — Material der Decke/Wand berücksichtigt, Brandlast und Brandschutz beachtet

☐ 23. Schutzart der Leuchten passend — Staub, Feuchte, Außenbereiche, IP-Klassen geprüft

☐ 24. Ex-Leuchten in Ex-Bereichen — Zonenkennzeichnung am Gerät stimmt mit Bereichseinteilung überein

☐ 25. Abstände und Wechselwirkungen mit Sprinklern, Rauchmeldern und Lüftungsauslässen projektbezogen abgestimmt

Elektrische Installation

☐ 26. Erforderlicher Funktionserhalt der Verkabelung einschließlich Befestigung nach MLAR / LAR ausgeführt und dokumentiert

☐ 27. Trennung Sicherheits- und Allgemeinstromkreise durchgängig, keine Querverbindungen

☐ 28. Leitungsquerschnitte berechnet auf Spannungsabfall im Notbetrieb, nicht nur auf Nennbetrieb

☐ 29. Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 und Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen nach DIN VDE 0100-560 geprüft

☐ 30. Endstromkreise so aufgeteilt, dass ein Fehler nicht die erforderliche Sicherheitsbeleuchtung mehrerer Bereiche ausfallen lässt

☐ 31. Erdung und Potentialausgleich der Zentralbatterieanlage gemäß DIN VDE 0100-540

Inbetriebnahme und Abnahme

☐ 32. Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN EN 50172 durchgeführt und protokolliert

☐ 33. Messung Beleuchtungsstärke auf den maßgeblichen Messflächen — Fluchtweg, Antipanikbereich, Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

☐ 34. Aktivierungszeit gemessen — 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s; 15-s-Ausnahmen und 1-s-Anforderung nach ASR A2.3 berücksichtigt

☐ 35. Funktionsprüfung jeder einzelnen Leuchte vor Übergabe, Status in Überwachungssystem dokumentiert

☐ 36. Betriebsdauertest als Erstprüfung über die geforderte Systembetriebsdauer durchgeführt

Dokumentation bei Übergabe

☐ 37. Bestandspläne, Schaltpläne, Strangschemata vollständig übergeben

☐ 38. Datenblätter aller verbauten Leuchten und Komponenten archiviert

☐ 39. Prüfbuch angelegt — papierbasiert oder digital, Erstprüfung als erster Eintrag

☐ 40. Einweisung des Betreibers dokumentiert — verantwortliche Person benannt

Phase 3: Betriebs- und Prüf-Checkliste (20 Prüfpunkte)

Täglich / systemspezifisch

☐ 41. Statusanzeigen Zentrale geprüft — keine Störmeldungen (täglich)

☐ 42. Sichtprüfung CPS-Anlage — Spannungsanzeige, Ladezustand, Batterieüberwachung (täglich)

☐ 43. Hersteller- und anlagenspezifische Zusatzprüfungen termingerecht durchgeführt

Monatlich

☐ 44. Funktionsprüfung aller Leuchten — Aktivierung im Notbetrieb für den zur Funktionsprüfung notwendigen Zeitraum (DIN EN 50172)

☐ 45. Sichtkontrolle aller Rettungszeichen auf Verdeckung durch Möbel, Werbung, Trennwände, Pflanzen

☐ 46. Verschmutzung der Leuchten dokumentiert, ggf. Reinigung veranlasst (Verschmutzung reduziert Beleuchtungsstärke)

☐ 47. Prüfergebnisse des automatischen Prüfsystems im Prüfbuch verfügbar, Störungen bewertet und bearbeitet

☐ 48. Mängel mit Datum, Ort, Maßnahme und Frist im Prüfbuch eingetragen

Jährlich

☐ 49. Betriebsdauertest durch eine für die Anlage qualifizierte Fachkraft über die vollständige Systembetriebsdauer (DIN EN 50172)

☐ 50. Umschalteinrichtung nach Hersteller- und Anlagenvorgaben unter Last geprüft

☐ 51. Lüftungsöffnungen und Aufstellbereich der Zentralbatterie kontrolliert — Temperatur, Belüftung und Elektrolytspuren, soweit anwendbar

☐ 52. Sichtprüfung aller Leitungen mit Funktionserhalt auf mechanische Schäden und unzulässige Veränderungen

☐ 53. Spannungs- und Stromwerte der Endstromkreise im Notbetrieb nach Hersteller- und Anlagenvorgaben geprüft

☐ 54. Batteriezustand und Kapazität geprüft — Austausch nach Zustand, Batterietechnologie und Herstellervorgabe

Wiederkehrend und anlassbezogen

☐ 55. Beleuchtungsstärke mindestens alle 5 Jahre und nach relevanten Änderungen gemessen, Vergleich mit Planungswerten

☐ 56. Sachverständigenprüfung nach Landesvorschrift — z. B. PrüfVO NRW, anderer Sonderbauverordnungen

☐ 57. Anpassung der Anlage nach Umbauten — neue Wände, geänderte Türen, verlegte Arbeitsplätze, neue Nutzung

☐ 58. Aktualisierung Brandschutzkonzept und Fluchtwegplan bei jeder baulichen Veränderung

☐ 59. Reorganisation der Endstromkreise prüfen, falls Lastbild deutlich verändert wurde

☐ 60. Schulung Servicepersonal dokumentiert — Wartungs- und Notfallhandlungen geübt

Phase 4: Audit- und Mängel-Checkliste (20 Prüfpunkte)

Dieser Block adressiert die typischen Findings bei Begehungen, BG-Prüfungen, Sachverständigenprüfungen und internen Audits.

Dokumentationsprüfung

☐ 61. Prüfbuch vollständig, datiert und nachvollziehbar geführt — papierbasiert oder digital

☐ 62. Mängelhistorie nachvollziehbar — Datum festgestellt, Maßnahme, Datum behoben, Verantwortlicher

☐ 63. Prüfbuch dauerhaft verfügbar und lesbar; konkrete Aufbewahrungsfristen aus Landesrecht und Verträgen beachtet

☐ 64. Bestandsdokumentation aktuell — Pläne entsprechen dem realen Ausbauzustand

☐ 65. Benennung der verantwortlichen Person schriftlich vorhanden

Anlagentechnische Prüfung

☐ 66. Verdeckte Rettungszeichen — Sichtlinien auf allen Fluchtwegen frei

☐ 67. Falsche Piktogrammgröße — Erkennungsweite real eingehalten

☐ 68. Schattenbereiche auf Fluchtwegen — Treppen, Vorräume, Türabläufe nachprüfen

☐ 69. Antipanikbeleuchtung in großen Räumen unterdimensioniert — 0,5-lx-Anforderung in der freien Bewegungsfläche verfehlt

☐ 70. Überalterte Batterien — geforderte Systembetriebsdauer wird im Betriebsdauertest nicht erreicht

☐ 71. Erforderlicher Funktionserhalt nach MLAR / LAR fehlt oder ist nicht nachgewiesen

☐ 72. Sicherheitsstromkreise mit Allgemeinstrom vermischt — Trennung nicht durchgängig

Betriebliche Prüfung

☐ 73. Nicht adressierte Mängel aus vorherigen Begehungen — kritisch bei Wiederholungsprüfungen

☐ 74. Fehlende Prüfungen über mehrere Monate — Indiz für einen Organisationsmangel

☐ 75. Keine Anpassung nach Nutzungsänderung — neue Trennwände, geänderte Arbeitsplätze ohne Folge

☐ 76. Keine Schulung neuer verantwortlicher Personen dokumentiert

☐ 77. Servicepartner-Wechsel ohne Übergabedokumentation

Vorbereitung auf externe Prüfung

☐ 78. Prüfbuch der letzten 12 Monate vollständig und vorlagefähig

☐ 79. Aktuelles Sachverständigenprotokoll verfügbar (falls einschlägige Sonderbauverordnung)

☐ 80. Inbetriebnahme- und Erstprüfungsprotokoll archiviert und auffindbar

Häufige Fragen zur Notbeleuchtung Checkliste

  • Wer muss die Notbeleuchtung Checkliste abarbeiten?

    Verantwortlich bleibt die rechtlich für das Gebäude verantwortliche Partei. Prüfungen müssen je nach Aufgabe und Anlage durch entsprechend qualifizierte Personen oder ein geeignetes Prüfsystem erfolgen. Prüfsachverständige sind nur erforderlich, wenn das Landesrecht dies verlangt.

  • Wie lange muss das Prüfbuch aufbewahrt werden?

    Das Prüfbuch muss dauerhaft verfügbar und bei elektronischer Führung langfristig lesbar sein. Konkrete Aufbewahrungsfristen aus Landesrecht oder Vertragsvorgaben sind zusätzlich zu beachten.

  • Welche Norm regelt die Prüfintervalle?

    Maßgeblich ist DIN EN 50172 (VDE 0108-100). Ergänzend gelten ASR A2.3 und ASR A3.4 für Arbeitsstätten sowie die eingeführten Vorschriften des Bundeslandes.

  • Reicht ein automatisches Prüfsystem aus?

    Ein automatisches Prüfsystem nach DIN EN 62034 kann die vorgesehenen Funktions- und Betriebsdauertests übernehmen. Sichtkontrollen, Bewertung der Ergebnisse und Mängelbeseitigung bleiben Betreiberpflicht.

  • Was passiert bei festgestellten Mängeln?

    Mängel sind im Prüfbuch zu dokumentieren und unverzüglich zu beheben. Bei sicherheitsrelevanten Defekten sind Sofortmaßnahmen erforderlich, etwa zusätzliche organisatorische Sicherungen oder eine Stilllegung des betroffenen Bereichs.

Notbeleuchtung im industriellen Umfeld

In komplexen Anlagen ist die Sicherheitsbeleuchtung Teil eines übergeordneten Sicherheits- und Elektrokonzepts. Lange Fluchtwege, Ex-Bereiche, weit verteilte Liegenschaften und große Leuchtenbestände erfordern eine ganzheitliche Planung, von der Lichtberechnung über das Stromversorgungskonzept bis zur automatischen Überwachung.

Die RP-Group entwickelt und produziert seit über 40 Jahren Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Deutschland, von Einzelbatterieleuchten mit Selbstüberwachung über Wireless-überwachte Systeme bis zu Zentralbatterieanlagen für bis zu 50.000 Leuchten. Die Auslegung jeder Anlage erfolgt entlang der hier aufgeführten Prüfpunkte und mit fundiertem Normen-Know-how.

Das könnte Sie auch interessieren

Notbeleuchtung richtig planen und installieren

Von der Planung bis zur normgerechten Umsetzung.

Wann ist eine Notbeleuchtung vorgeschrieben?

Pflichten, Normen und betroffene Gebäude im Überblick.

Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtung

Prüfungen, Wartung und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren.