Anforderungen an Notbeleuchtung in verschiedenen Einsatzbereichen

Was bedeutet „Anforderungen an Notbeleuchtung“ konkret?

Die Anforderungen an Notbeleuchtung definieren, wann, wo und in welchem Umfang Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung installiert werden muss. Ziel ist, bei Stromausfall oder Gefahrensituationen eine sichere Evakuierung zu ermöglichen und Unfallrisiken zu minimieren.

In Deutschland sind die Vorgaben in verschiedenen Normen, Verordnungen und Bauordnungen geregelt. Maßgeblich sind insbesondere die DIN EN 1838 (lichttechnische Anforderungen), die DIN VDE 0100-560 (Errichten elektrischer Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung) sowie die DIN VDE V 0108-100-1 (Vornorm zur Anwendung in Sonderbauten).


Hinweis: Die in diesem Kapitel gemachten Angaben sind beispielhaft und entsprechen den Vorgaben der Bauordnung des Bundeslandes Hessen. Bei der Planung muss jedoch stets die jeweilige Bauordnung des betreffenden Bundeslandes beachtet werden!

Notbeleuchtung Anforderungen nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0100-560

Die Normen legen unter anderem fest:

  • Mindestbeleuchtungsstärken in Fluchtwegen
  • Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung
  • Erkennungsweiten von Rettungszeichenleuchten
  • Anforderungen an Stromversorgung und Umschaltzeiten
  • Prüf- und Wartungsintervalle

Diese Richtlinien sind die Basis für die Planung normgerechter Notbeleuchtungsanlagen in öffentlichen, gewerblichen und industriellen Gebäuden.

 

Einsatzbereiche und unterschiedliche Anforderungen

Je nach Nutzung eines Gebäudes unterscheiden sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung:

  • Versammlungsstätten und Schulen: erhöhte Beleuchtungsstärke und Paniksicherheit
  • Arbeitsstätten: Beleuchtung kritischer Arbeitsplätze und Fluchtwege
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: unterbrechungsfreie Versorgung, längere Nachleuchtzeiten
  • Industrie und Lager: großflächige Ausleuchtung, Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Wohn- und Bürogebäude: Orientierungshilfe und klare Sichtbarkeit von Rettungszeichen

Hinweis: In Deutschland gelten zusätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen, die die bundesweiten Normen konkretisieren.

Planung und Nachweis der Notbeleuchtung

Bei der Planung von Notbeleuchtungssystemen müssen Lichtberechnungen, Prüfbücher und Nachweise nach Norm geführt werden. Diese Unterlagen sind Teil der Abnahme und Wartungsdokumentation.

Digitale Tools wie der RP-Planer unterstützen bei der normgerechten Planung und der Umsetzung der jeweiligen Notbeleuchtungsanforderungen.

ÜBERSICHTSTABELLE

Der folgende Leitfaden für Notbeleuchtung ist der DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10, Anhang A (informativ), entnommen und wurde mit zusätzlichen Daten aus der Vornorm DIN VDE V 0108-100-1:2018-12, Anhang A (normativ), ergänzt.

Eine detaiilierte Ansicht erhalten Sie im RP-Planerhandbuch.

Zum RP-Planerhandbuch

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