Anforderungen an Notbeleuchtung in verschiedenen Einsatzbereichen
Was bedeutet „Anforderungen an Notbeleuchtung“ konkret?
Die Anforderungen an Notbeleuchtung definieren, wann, wo und in welchem Umfang Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung installiert werden muss. Ziel ist, bei Stromausfall oder Gefahrensituationen eine sichere Evakuierung zu ermöglichen und Unfallrisiken zu minimieren.
In Deutschland sind die Vorgaben in verschiedenen Normen, Verordnungen und Bauordnungen geregelt. Maßgeblich sind insbesondere die DIN EN 1838 (lichttechnische Anforderungen), die DIN VDE 0100-560 (Errichten elektrischer Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung) sowie die DIN VDE V 0108-100-1 (Vornorm zur Anwendung in Sonderbauten).
Hinweis: Die in diesem Kapitel gemachten Angaben sind beispielhaft und entsprechen den Vorgaben der Bauordnung des Bundeslandes Hessen. Bei der Planung muss jedoch stets die jeweilige Bauordnung des betreffenden Bundeslandes beachtet werden!
Notbeleuchtung Anforderungen nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0100-560
Die Normen legen unter anderem fest:
- Mindestbeleuchtungsstärken in Fluchtwegen
- Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung
- Erkennungsweiten von Rettungszeichenleuchten
- Anforderungen an Stromversorgung und Umschaltzeiten
- Prüf- und Wartungsintervalle
Diese Richtlinien sind die Basis für die Planung normgerechter Notbeleuchtungsanlagen in öffentlichen, gewerblichen und industriellen Gebäuden.
Einsatzbereiche und unterschiedliche Anforderungen
Je nach Nutzung eines Gebäudes unterscheiden sich die Anforderungen an die Notbeleuchtung:
- Versammlungsstätten und Schulen: erhöhte Beleuchtungsstärke und Paniksicherheit
- Arbeitsstätten: Beleuchtung kritischer Arbeitsplätze und Fluchtwege
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: unterbrechungsfreie Versorgung, längere Nachleuchtzeiten
- Industrie und Lager: großflächige Ausleuchtung, Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Wohn- und Bürogebäude: Orientierungshilfe und klare Sichtbarkeit von Rettungszeichen
Hinweis: In Deutschland gelten zusätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen, die die bundesweiten Normen konkretisieren.
Planung und Nachweis der Notbeleuchtung
Bei der Planung von Notbeleuchtungssystemen müssen Lichtberechnungen, Prüfbücher und Nachweise nach Norm geführt werden. Diese Unterlagen sind Teil der Abnahme und Wartungsdokumentation.
Digitale Tools wie der RP-Planer unterstützen bei der normgerechten Planung und der Umsetzung der jeweiligen Notbeleuchtungsanforderungen.
ÜBERSICHTSTABELLE
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                            1. Wie unterscheiden sich die Anforderungen an Notbeleuchtung je nach Gebäudeart?
                        
                    
                                Die Anforderungen variieren je nach Nutzung des Gebäudes. In Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Arbeitsstätten gelten höhere Mindestbeleuchtungsstärken und strengere Vorgaben zur Stromversorgung als etwa in Büro- oder Wohngebäuden. 
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                            2. Welche Normen sind für die Planung von Notbeleuchtung relevant?
                        
                    
                                Die wichtigsten Normen sind DIN EN 1838 (lichttechnische Anforderungen) und DIN VDE 0100-560 (Errichten elektrischer Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung). Ergänzend gilt die DIN VDE V 0108-100-1 für Sonderbauten wie Schulen oder Industrieanlagen. 
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                            3. Wer ist für die Einhaltung der Notbeleuchtungsanforderungen verantwortlich?
                        
                    
                                Die Verantwortung liegt beim Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes. Bei Planung und Ausführung müssen Fachplaner und Elektroinstallateure sicherstellen, dass alle gesetzlichen und normativen Vorgaben eingehalten werden. 
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                            4. Wie oft muss die Notbeleuchtung überprüft werden?
                        
                    
                                Notbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Laut DIN EN 50172 sind monatliche Funktionsprüfungen und jährliche Gesamttests vorgeschrieben, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. 
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                            5. Welche Beleuchtungsstärke ist für Fluchtwege vorgeschrieben?
                        
                    
                                Laut DIN EN 1838 beträgt die Mindestbeleuchtungsstärke auf der Mittellinie eines Fluchtwegs 1 Lux. In Bereichen mit erhöhter Unfallgefahr oder Panikrisiko gelten höhere Anforderungen. 
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                            6. Wie werden Anforderungen an Notbeleuchtung in Bauordnungen umgesetzt?
                        
                    
                                Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer übernehmen die Anforderungen aus den Normen teilweise wörtlich, können sie aber auch verschärfen. Bei der Planung ist daher stets die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands maßgeblich. 
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                            7. Welche Rolle spielt die Gleichmäßigkeit der Notbeleuchtung?
                        
                    
                                Eine gleichmäßige Ausleuchtung ist entscheidend, damit keine Schatten oder Blendungen entstehen. Die Gleichmäßigkeitsanforderung (maximal 40:1 Verhältnis) ist in der DIN EN 1838 definiert. 
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                            8. Dürfen Notleuchten über eine zentrale Stromversorgung betrieben werden?
                        
                    
                                Ja, Notleuchten können über Zentralbatteriesysteme oder Einzelleuchten mit eigener Batterie betrieben werden. Die Wahl hängt von der Anlagenstruktur und den Anforderungen des Gebäudes ab. 
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                            9. Gibt es besondere Anforderungen an Notbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen?
                        
                    
                                Ja. In Fluren, Treppenhäusern und Ausgängen muss die Beleuchtung so ausgelegt sein, dass Rettungszeichen jederzeit klar erkennbar sind, auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung. 
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                            10. Welche typischen Planungsfehler treten bei Notbeleuchtung auf?
                        
                    
                                Häufige Fehler sind unzureichende Ausleuchtung von Fluchtwegen, falsche Montagehöhen von Rettungszeichenleuchten oder fehlende Dokumentation. Eine fachgerechte Planung nach DIN EN 1838 und VDE 0100-560 verhindert diese Probleme. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
