NORMEN UND VORSCHRIFTEN DER NOTBELEUCHTUNG UND SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Das primäre Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist es, beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Raumes oder eines Gebäudes zu ermöglichen. Das bedeutet im Ernstfall: Rettung von Menschenleben.

Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktionsfähigkeit bei einem Netzausfall gibt es zahlreiche Normen, Vorschriften und Richtlinien. Sie liefern die Vorgaben für eine fachgerechte Planung, Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Licht- und Elektroplaner, Installateure und Betreiber müssen diese relevanten Vorgaben kennen und entsprechend anwenden. Denn sie tragen ein großes Maß an Verantwortung zum Schutz von Menschen.

EUROPÄISCHE RICHTLINIEN, NATIONALE VERORDNUNGEN UND TECHNISCHE NORMEN

Gemäß europäischen Richtlinien und internationaler Normung ist „Notbeleuchtung“ gegenwärtig der Oberbegriff für eine netzunabhängige Beleuchtung, die sich immer dann einschaltet, wenn die Netzspannung ausfällt und absinkt.

Wie verhalten sich jedoch europäische Richtlinien, nationale Verordnungen und technische Normen zueinander? Welche Vorschrift hat wann Gültigkeit? Welche  Spannungsfelder, Schnittmengen und Kollisionen kann es geben? 
 
Nationale konkretisierende Vorgaben wie beispielsweise Arbeitsstättenregeln und DIN-Normen müssen in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht formuliert werden. Dadurch werden in der Praxis flexible Lösungen für den Einzelfall ermöglicht.
Als Faustregel kann gelten:
  • Es gilt prinzipiell die Rechtsvorschrift, die einen weitergehenden Schutz vermittelt, d.h. die den größten Schutz für Menschen darstellt.
  • Falls Kollisionen bestehen, gilt die jeweils weitergehende Rechts-vorschrift. Falls keine Kollisionen bestehen, gelten beide Vorschriften nebeneinander.
Verhältnis EU zur Bundesrepublik
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung an die Vorgaben der Europäischen Union gebunden.
  • Die unionsrechtliche Loyalitätspflicht gilt nicht nur für alle Bundes-behörden, sondern auch für Landesbehörden und kommunale Behörden.

Technische Regeln Notbeleuchtung

 
  Elektrotechnik Nicht-Elektrotechnik/Lichttechnik
International IEC ISO / CIE
Europa CENELEC CEN
Deutschland DIN / VDE DIN
 
IEC = International Electrotechnical Commission (Internationale elektrotechnische Kommission)
CENELEC = Comité Européen de Normalisation Electrotechnique (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)
DIN = Deutsches Institut für Normung
VDE = Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
ISO = International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) CIE = Commission Internationale de l‘Eclairage (Internationale Beleuchtungskommission)
CEN = Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung)

 

BEISPIELE FÜR DEN ZUSAMMENHANG VON NORMEN
Die Tabelle zeigt anhand einiger Beispiele, wie existierende nationale Vorschriften Eingang in übergeordnete europäische Normen finden und wie im umgekehrten Fall europäische Normen in deutschen Normen umgesetzt werden. 
 
 
EUROPÄISCHE
NORM
INTERNATIONALE
NORM
DEUTSCHE
NORM
KLASSIFIKATION  IM
VDE-VOR-SCHRIFTENWERK
EN 60529
+ A1
IEC 60529
+ A1
DIN EN 60529 
(VDE 0470 Teil 1)
VDE 0470 Teil 1
EN 60598-2-22
+ A1
IEC 60598-2-22
mod. + A1
DIN EN 60598-2-22
(VDE 0711 Teil 2-22)
VDE 0711 Teil 2-22
EN 60825-1
+ A1+ A2
IEC 60825-1
+ A1 + A2
DIN EN 60825-1
(VDE 0837 Teil 1)
VDE 0837 Teil 1



BEISPIELE FÜR EU-RICHTLINIEN
Die nachstehende Tabelle nennt einige Beispiele für EU-Richtlinien, die für den Bereich Notbeleuchtung relevant sein können. 

 
92/58/EWG Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
2014/30/EU „EMV-Richtlinie“ zur elektromagnetischen Verträglichkeit
2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie