Normen und Verordnungen (EU)

NORMEN UND VORSCHRIFTEN DER NOTBELEUCHTUNG UND SICHERHEITSBELEUCHTUNG (Europa)

Das primäre Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist es, beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Raumes oder eines Gebäudes zu ermöglichen. Das bedeutet im Ernstfall: Rettung von Menschenleben.

Bei der Planung, Installation und Wartung spielt die Einhaltung der Notleuchten Vorschriften eine zentrale Rolle. Nur wenn die einschlägigen Normen und gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, ist die Sicherheit im Gebäude gewährleistet.

Licht- und Elektroplaner, Installateure und Betreiber müssen diese relevanten Vorgaben kennen und entsprechend anwenden. Denn sie tragen ein großes Maß an Verantwortung zum Schutz von Menschen.

EUROPÄISCHE RICHTLINIEN, NATIONALE VERORDNUNGEN UND TECHNISCHE NORMEN

Gemäß europäischen Richtlinien und internationaler Normung ist „Notbeleuchtung“ gegenwärtig der Oberbegriff für eine netzunabhängige Beleuchtung, die sich immer dann einschaltet, wenn die Netzspannung ausfällt und absinkt.

Wie verhalten sich jedoch europäische Richtlinien, nationale Verordnungen und technische Normen zueinander? Welche Vorschrift hat wann Gültigkeit? Welche  Spannungsfelder, Schnittmengen und Kollisionen kann es geben? 
 
Nationale konkretisierende Vorgaben wie beispielsweise Arbeitsstättenregeln und DIN-Normen müssen in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht formuliert werden. Dadurch werden in der Praxis flexible Lösungen für den Einzelfall ermöglicht.

Als Faustregel kann gelten:
  • Es gilt prinzipiell die Rechtsvorschrift, die einen weitergehenden Schutz vermittelt, d.h. die den größten Schutz für Menschen darstellt.
  • Falls Kollisionen bestehen, gilt die jeweils weitergehende Rechts-vorschrift. Falls keine Kollisionen bestehen, gelten beide Vorschriften nebeneinander.
Verhältnis EU zur Bundesrepublik
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung an die Vorgaben der Europäischen Union gebunden.
  • Die unionsrechtliche Loyalitätspflicht gilt nicht nur für alle Bundes-behörden, sondern auch für Landesbehörden und kommunale Behörden.

TECHNISCHE REGELN NOTBELEUCHTUNG

INTERNATIONAL

Elektrotechnik
IEC

ENicht-Elektrotechnik/Lichttechnik
ISO / CIE

Europa

Elektrotechnik
CENELEC

ENicht-Elektrotechnik/Lichttechnik
CEN

Deutschland

Elektrotechnik
DIN / VDE

ENicht-Elektrotechnik/Lichttechnik
DIN

IEC = International Electrotechnical Commission (Internationale elektrotechnische Kommission)
CENELEC = Comité Européen de Normalisation Electrotechnique (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)
DIN = Deutsches Institut für Normung
VDE = Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
ISO = International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) CIE = Commission Internationale de l‘Eclairage (Internationale Beleuchtungskommission)
CEN = Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung)

BEISPIELE FÜR DEN ZUSAMMENHANG VON NORMEN

Die Tabelle zeigt anhand einiger Beispiele, wie existierende nationale Vorschriften Eingang in übergeordnete europäische Normen finden und wie im umgekehrten Fall europäische Normen in deutschen Normen umgesetzt werden. 

Europäisch Norm

  • EN 60529 + A1
  • EN 60598-2-22 + A1
  • EN 60825-1 + A1+ A2

DEUTSCHE NORM

  • IEC 60529 + A1
  • IEC 60598-2-22 mod. + A1
  • IEC 60825-1 + A1 + A2

DEUTSCHE NORM

  • DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1)
  • DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711 Teil 2-22)
  • DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1)

KLASSIFIKATION IM VDE-VOR-SCHRIFTENWERK

  • VDE 0470 Teil 1
  • VDE 0711 Teil 2-22
  • VDE 0837 Teil 1

BEISPIELE FÜR EU-RICHTLINIEN

Die nachstehende Tabelle nennt einige Beispiele für EU-Richtlinien, die für den Bereich Notbeleuchtung relevant sein können. 

92/58/EWG Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
2014/30/EU „EMV-Richtlinie“ zur elektromagnetischen Verträglichkeit
2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie

 

Praxisbeispiel: Notleuchten Vorschriften im Gebäude

Die Anwendung der Notleuchten Vorschriften unterscheidet sich je nach Gebäudetyp:

Bürogebäude

Lange Flure und große Antipanikbereiche erfordern eine gleichmäßige Ausleuchtung. Fluchtwege müssen redundant abgesichert sein, damit ein Ausfall einzelner Leuchten die Sicherheit nicht gefährdet.

Hotel

Gäste kennen das Gebäude nicht – daher sind eine klare Kennzeichnung der Fluchtwege und eine ausreichende Beleuchtungsstärke in Treppenhäusern und Korridoren besonders wichtig.

Diese Beispiele zeigen, dass die Einhaltung der Vorschriften immer im Kontext des Gebäudetyps und der Nutzung betrachtet werden muss.

PRÜFBUCH

Um Ihnen die regelmäßige Wartung zu erleichtern, steht Ihnen ein Prüfbuch als Download zur Verfügung.

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