Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
Die RP-Group hat die Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung ... Mehr anzeigen
ERGEBNISSE
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WELCHE NOTBELEUCHTUNG BENÖTIGE ICH?
Die Notwendigkeit einer Notbeleuchtung kann sich aus unterschiedlichen Aspekten ergeben. Als Grundlage dient die Baugenehmigung, die festlegt, um welche Art von Gebäude und Gebäudeklasse es sich bei dem zuerrichtenden Gebäude handelt. Aus der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Brandschutzkonzept ergeben sich die jeweils anzuwendenden Verordnungen.
Nur bei der Errichtung einer reinen Arbeitsstätte kann gemäß ASR A1.3 wie folgt verfahren werden: „Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“
SICHERHEITSBELEUCHTUNG FÜR RETTUNGSWEGE
Auszug aus DIN EN 1838, Abschnitt 4, Punkt 4.2 „Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege“
Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m müssen die horizontalen Beleuchtungsstärken auf dem Boden entlang der Mittellinie des Rettungsweges mindestens 1 lx betragen. Der Mittelbereich, der nicht weniger als der Hälfte der Breite des Weges entspricht, muss mindestens mit 50 % dieses Wertes beleuchtet sein. Breitere Rettungswege können als mehrere 2 m breite Streifen betrachtet werden oder mit einer Antipanikbeleuchtung ausgerüstet werden. | ![]() |
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Die Ungleichmäßigkeit Ud, Verhältnis der kleinsten zur größten Beleuchtungsstärke nach EN 12665, darf 1:40 entlang der Mittellinie des Rettungsweges nicht unterschreiten. | ![]() |
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Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Lichtstärke der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden. Für Rettungswege, die horizontal verlaufen, darf die Lichtstärke innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle Azimut-winkel die Werte in Tabelle 1(*) nicht überschreiten. | ![]() |
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Für alle anderen Rettungswege und Bereiche dürfen die Grenzwerte bei keinem Winkel überschritten werden. | ![]() |
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Die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege muss mindestens 1 h betragen | ![]() |

NOTBELEUCHTUNG UND SICHERHEITSBELEUCHTUNG – WELCHE ARTEN GIBT ES?
Bei Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten: Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten.
RETTUNGSZEICHENLEUCHTE | SICHERHEITSLEUCHTE | |
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Beispiel | ![]() |
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Eigenschaften |
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Platzierung |
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Betriebsart | Dauerbetrieb (außer in Arbeitsstätten) | Bereitschaftsbetrieb oder geschalteter Dauerbetrieb |
Schaltzeichen | ![]() |
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Besonderheit | Lichttechnische Daten müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden |
STROMVERSORGUNG VON NOTBELEUCHTUNG
Als Stromquelle für Sicherheitszwecke gibt es zwei Möglichkeiten:
EINZELBATTERIELEUCHTE | ||
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Beispiel | ![]() |
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Funktionsweise |
Leuchte in Dauerbetrieb oder Bereitschaftsbetrieb für die Notbeleuchtung, in der sämtliche Teile wie Batterie, Lampe, Steuereinheit sowie Prüf- und Überwachungseinrichtungen, falls vorgesehen, enthalten und in der Leuchte oder ihrer unmittelbaren Umgebung (d. h. innerhalb einer Leitungslänge von 1 m) angeordnet sind. |
Die Leuchte wird von einem zentralen Notstromversorgungssystem, welches sich nicht in der Leuchte befindet, versorgt. Dies kann ein zentrales Stromversorgungssystem zur Brandabschnitt übergreifenden Versorgung oder ein Low-Power-System zur Versorgung innerhalb eines Brandabschnitts sein. |