Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Die RP-Group hat die Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung ... Mehr anzeigen
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Versorgung product-category.filter.noOption
Überwachung product-category.filter.noOption
Erkennungsweite product-category.filter.noOption
Überbrückungszeit (h) product-category.filter.noOption
Gehäusematerial product-category.filter.noOption
Farbe product-category.filter.noOption
Montageart product-category.filter.noOption
Schutzart (IP) product-category.filter.noOption
Explosionsgeschützt
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ERGEBNISSE

(2.015 Produkte in 60 Baureihen)

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WELCHE NOTBELEUCHTUNG BENÖTIGE ICH?

Die Notwendigkeit einer Notbeleuchtung kann sich aus unterschiedlichen Aspekten ergeben. Als Grundlage dient die Baugenehmigung, die festlegt, um welche Art von Gebäude und Gebäudeklasse es sich bei dem zuerrichtenden Gebäude handelt. Aus der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Brandschutzkonzept ergeben sich die jeweils anzuwendenden Verordnungen.
Nur bei der Errichtung einer reinen Arbeitsstätte kann gemäß ASR A1.3 wie folgt verfahren werden: „Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“

SICHERHEITSBELEUCHTUNG FÜR RETTUNGSWEGE

Auszug aus DIN EN 1838, Abschnitt 4, Punkt 4.2 „Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege“
 
Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m müssen die horizontalen Beleuchtungsstärken auf dem Boden entlang der Mittellinie des Rettungsweges mindestens 1 lx betragen. Der   Mittelbereich, der nicht weniger als der Hälfte der Breite des Weges entspricht, muss mindestens mit 50 % dieses Wertes beleuchtet sein. Breitere Rettungswege können als mehrere 2 m breite Streifen betrachtet werden oder mit einer Antipanikbeleuchtung ausgerüstet werden.            
 
Die Ungleichmäßigkeit Ud, Verhältnis der kleinsten zur größten Beleuchtungsstärke nach EN 12665, darf 1:40 entlang der Mittellinie des Rettungsweges nicht unterschreiten.
 
Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Lichtstärke der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden. Für Rettungswege, die horizontal verlaufen, darf die Lichtstärke innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle Azimut-winkel die Werte in Tabelle 1(*) nicht überschreiten.  
 
Für alle anderen Rettungswege und Bereiche dürfen die Grenzwerte bei keinem Winkel überschritten werden.  
 
Die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege muss mindestens 1 h betragen  
Flughafen Rettungszeichenleuchte

NOTBELEUCHTUNG UND SICHERHEITSBELEUCHTUNG – WELCHE ARTEN GIBT ES?

 
Bei Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten: Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten.

 
  RETTUNGSZEICHENLEUCHTE SICHERHEITSLEUCHTE
Beispiel Rettungszeichenleuchte Sicherheitsleuchte
Eigenschaften
  • Zeigen den Weg zum nächsten Notausgang
  • kennzeichnen eine Sammelstelle, von der aus man geleitet wird
  • beleuchten Fluchtwege und Rettungswege
  • beleuchten potenzielle Gefahrenstellen
Platzierung
  • bei jeder Richtungsänderung im Fluchtweg
  • bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure
  • nahe jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
  • nahe jedem letzten Ausgang und außerhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich
  • an Orten mit besonderer Gefährdung, z. B. an Treppen und jeder anderen Niveauänderung
  • an Orten mit besonderer Gefährdung
  • 10 % der geforderten Beleuchtungsstärke, min. 15 lx
  • nahe jeder Erste-Hilfe-Einrichtung (5 lx)
  • nahe jeder Brandbekämpfungs- oder Mel-devorrichtung (5 lx)
  • nahe Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung
  • nahe Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und nahe Rufanlagen; ebenso sind Zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toiletten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
Betriebsart Dauerbetrieb  (außer in Arbeitsstätten) Bereitschaftsbetrieb oder geschalteter Dauerbetrieb
Schaltzeichen Symbol Schaltzeichen - Dauerbetrieb Symbol Schaltzeichen - Bereitschaftsbetrieb oder Dauerbetrieb
Besonderheit   Lichttechnische Daten müssen vom Hersteller zur Verfügung  gestellt werden

 

STROMVERSORGUNG VON NOTBELEUCHTUNG

Als Stromquelle für Sicherheitszwecke gibt es zwei Möglichkeiten:

 
  EINZELBATTERIELEUCHTE
Beispiel Einzelbatterieleuchte Zentralbatterieanlage

Funktionsweise

Leuchte in Dauerbetrieb oder Bereitschaftsbetrieb für die Notbeleuchtung, in der sämtliche Teile wie Batterie, Lampe, Steuereinheit sowie Prüf- und Überwachungseinrichtungen, falls vorgesehen, enthalten und in der Leuchte oder ihrer unmittelbaren Umgebung (d. h. innerhalb einer Leitungslänge von 1 m) angeordnet sind.
Die Leuchte wird von einem zentralen Notstromversorgungssystem, welches sich nicht in der Leuchte befindet, versorgt. Dies kann ein zentrales Stromversorgungssystem zur Brandabschnitt übergreifenden Versorgung oder ein Low-Power-System zur Versorgung innerhalb eines Brandabschnitts sein.