Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutz

Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutz - Wie Systeme zusammenwirken

Im Brandfall zählt jede Sekunde. Wenn der Strom ausfällt, Rauch die Sicht nimmt und Panik ausbricht, wird die Sicherheitsbeleuchtung zum Lebensretter. Doch wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Brandschutzsystemen und Notbeleuchtung? Welche rechtlichen Vorgaben gelten, und wie werden diese Systeme optimal aufeinander abgestimmt? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Integration von Sicherheitsbeleuchtung in ganzheitliche Brandschutzkonzepte

Das Wichtigste auf einen Blick

Sicherheitsbeleuchtung ist Teil des Brandschutzkonzepts

Sie gewährleistet die sichere Evakuierung bei Stromausfall und ist in vielen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben.

Drei Hauptkomponenten

Fluchtwegbeleuchtung (mindestens 1 Lux auf Mittelachse), Antipanikbeleuchtung für große Räume und Rettungszeichenleuchten zur Kennzeichnung der Fluchtwege.

Unabhängige Stromversorgung

Systeme müssen mindestens 30 Minuten (in Arbeitsstätten) bis zu 3 Stunden (in Beherbergungsstätten) autark funktionieren.

Gesetzliche Grundlagen

ASR A2.3, DIN EN 1838, DIN EN 50172 sowie Landesbauordnungen und Brandschutzkonzepte regeln Installation und Betrieb.

Integration mit Brandmeldeanlage

Bei vorhandener BMA muss die Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall automatisch aktiviert werden.

Regelmäßige Prüfung ist Pflicht

Monatliche Funktionstests, jährliche Betriebsdauertests und alle drei Jahre Sachverständigenprüfungen nach DIN EN 50172 sind erforderlich.

Funktionserhalt

Leitungen müssen brandschutztechnisch so ausgeführt sein, dass sie mindestens 30 Minuten funktionsfähig bleiben.

Was ist Sicherheitsbeleuchtung im Brandschutzkontext?

Sicherheitsbeleuchtung ist eine unabhängige Beleuchtungsanlage, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung automatisch aktiviert wird. Sie ist ein zentraler Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes und ermöglicht es Personen, sich im Notfall zu orientieren und das Gebäude sicher zu verlassen.

Die drei Arten der Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege

Diese beleuchtet Rettungswege vom Aufenthaltsort bis ins Freie. Gemäß DIN EN 1838 muss auf der Mittelachse eines Fluchtwegs eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux erreicht werden. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung darf dabei ein Verhältnis von 40:1 nicht überschreiten, um Blendeffekte und gefährliche Schattenbildung zu vermeiden.

Antipanikbeleuchtung

In großen Räumen mit hoher Personenbelegung (wie Veranstaltungssälen, Mehrzweckhallen oder Einkaufszentren) ist eine Antipanikbeleuchtung erforderlich. Sie verhindert Desorientierung und Panik, indem sie eine ausreichende Beleuchtung der gesamten Fläche gewährleistet, damit Personen die Fluchtwege sicher erreichen können.

Beleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

An Arbeitsplätzen, an denen bei Stromausfall erhöhte Gefahr besteht (z. B. bei Arbeiten mit heißen Bädern, Gießgruben, elektrischen Betriebsräumen oder in der chemischen Industrie), ist eine spezielle Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, damit gefährliche Arbeiten sicher beendet werden können.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Installation von Sicherheitsbeleuchtung wird durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Rechtsvorschriften geregelt.

Arbeitsschutzrecht

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bilden die Grundlage für Arbeitsstätten. Die ASR A2.3 fordert eine Sicherheitsbeleuchtung, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht mehr gewährleistet ist.

Bauordnungsrecht

Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen (wie die Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO, Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR oder Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV) schreiben für bestimmte Gebäudetypen die Installation von Sicherheitsbeleuchtung vor.

Technische Normen

●     DIN EN 1838: Definiert die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung

●     DIN EN 50172 (VDE 0108-100): Regelt Planung, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung und Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlage

●     DIN VDE V 0108-100-1: Ergänzende Festlegungen speziell für den deutschen Markt

●     DIN VDE 0100-560: Anforderungen an Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Das Zusammenspiel von Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutzsystemen

Moderne Brandschutzsysteme arbeiten vernetzt. Die Sicherheitsbeleuchtung ist dabei nur ein Teil eines komplexen Zusammenspiels verschiedener Anlagen.

Integration mit Brandmeldeanlagen (BMA)

Die Brandmeldeanlage ist das Herzstück des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie erkennt Brände frühzeitig durch Rauch-, Wärme- oder Flammenmelder und löst entsprechende Schutzmaßnahmen aus. Bei Objekten mit installierter Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung muss bei Ansprechen der Branderkennung die Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden. Dies gilt für zentrale Batteriesysteme ab 50 Sicherheitsleuchten.

Zusammenspiel mit weiteren Brandschutzeinrichtungen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): Öffnen sich bei Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtung, um Rauch abzuführen und die Sichtbarkeit der Fluchtwege zu verbessern.
  • Türfeststellanlagen: Schließen Brandschutztüren automatisch; Sicherheitsbeleuchtung sorgt für gute Sichtbarkeit
  • Sprachalarmierung: Kombiniert akustische und visuelle Fluchtführung.
  • Lüftungsanlagen: Schalten im Brandfall ab, um die Rauchausbreitung zu verhindern.

Unabhängigkeit und Redundanz

Ein zentrales Prinzip des Brandschutzes ist die Unabhängigkeit der Sicherheitsbeleuchtung von der allgemeinen Stromversorgung. Dies wird erreicht durch:

●     Zentrale Batteriesysteme (ZBS)

●     Gruppenbatteriesysteme

●     Einzelbatteriesysteme

Die Betriebsdauer muss je nach Gebäudetyp und Nutzung zwischen 30 Minuten (Arbeitsstätten) und bis zu 8 Stunden (Beherbergungsstätten ohne Zeitschaltung) betragen.

Funktionserhalt und Brandschutz der Leitungsanlagen

Die Leitungen der Sicherheitsbeleuchtung müssen auch bei Brandeinwirkung für die erforderliche Dauer funktionsfähig bleiben. Dies wird erreicht durch:

     Getrennte Verlegung unter Putz oder in Beton

     Installationskanäle mit Feuerwiderstand (mindestens EI 30)

     Verwendung von Kabeln und Leitungssystemen mit Funktionserhalt

Kosten & Wirtschaftlichkeit

Die Kosten einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage hängen stark von der Gebäudegröße, dem Systemtyp und den technischen Anforderungen ab.

Einzelbatterie-System

Anschaffungskosten
Gering bis mittel

Installationsaufwand
Gering

Wartungskosten
Hoch (jede Leuchte einzeln prüfen)

Lebenszykluskosten
Mittel

Geeignet für
Kleine bis mittlere Gebäude

ZentralbatterieSystem

Anschaffungskosten
Hoch

Installationsaufwand
Hoch

Wartungskosten
Gering (zentrale Überwachung)

Lebenszykluskosten
Niedrig bis mittel

Geeignet für
Große, komplexe Objekte

Tipp: Zentralbatteriesysteme sind langfristig oft wirtschaftlicher durch geringeren Wartungsaufwand und längere Lebensdauer.

Vergleich: Einzelbatterie vs. Zentralbatterie

Einzelbatterie-System

Versorgung
Jede Leuchte mit eigener Batterie

Vorteile
Einfache Nachrüstung, keine Funktionserhalt-Leitungen, modular

Nachteile
Hoher Wartungsaufwand

Einsatzbereich
Nachrüstung, kleine Gebäude

Zentralbatteriesystem

Versorgung
Eine zentrale Batterie versorgt alle Leuchten

Vorteile
Zentrale Kontrolle, längere Batterielebensdauer

Nachteile
Höhere Investition, komplexere Verkabelung

Einsatzbereich
Neubau, Großobjekte, Industrieanlagen

Planung und Projektierung: Der Weg zum sicheren Konzept

1. Analyse der Anforderungen

Gebäudetyp und Nutzung bestimmen, Rechtsvorschriften prüfen, Fluchtwege identifizieren

2. Konzeptentwicklung

Systemart, Beleuchtungsstärken und Schnittstellen zu Brandschutzsystemen festlegen.

3. Technische Ausführung

Auswahl zertifizierter Komponenten, Integration in die Gebäudeleittechnik, Sicherstellung des Funktionserhalts.

4. Dokumentation

Erstellung von Leuchtenplänen, Prüfbüchern und Integration in Flucht- und Rettungspläne.

Checkliste für Betreiber

Planung & Konzept

  • Brandschutzkonzept prüfen
  • Fluchtwege analysieren
  • Systemtyp wählen
  • Normen beachten

 

Installation

  • Fachbetrieb beauftragen
  • Leitungsführung mit Funktionserhalt planen
  • Integration in Brandmeldeanlage sicherstellen

Betrieb & Wartung

  • Verantwortliche Person benennen
  • Monatliche Tests durchführen
  • Ersatzbatterien rechtzeitig wechseln

 

Dokumentation

  • Prüfbuch führen
  • Prüfberichte vier Jahre aufbewahren
  • Sachverständigenprüfung alle drei Jahre

Praxisbeispiele aus verschiedenen Gebäudetypen

Produktionshalle mit Hochregallager

Zentrale Batterieanlage mit 3 Stunden Autonomiezeit, Fluchtwegbeleuchtung entlang der Hauptwege und automatische Aktivierung durch BMA. Ergebnis: sichere Evakuierung bei Kabelbrand.

Hotel mit 150 Gästezimmern

Einzelbatteriesysteme in Zimmern und Fluren, zentrale Batterie für öffentliche Bereiche, Integration mit Sprachalarmierung und erhöhter Betriebsdauer in der Tiefgarage.

Versammlungsstätte mit 2.000 Besucherplätzen

Umfassende Antipanikbeleuchtung, beleuchtete Treppenstufen, Integration mit Evakuierungssystem – sichere Räumung in zwölf Minuten bei Stromausfall.

Krankenhaus mit OP-Bereich

Zentrale USV, erhöhte Beleuchtungsstärke in OP-Sälen (50 Lux), Integration in medizinische Notstromversorgung, automatische Störmeldung an Leitstelle.

Wartung und Prüfung: Sicherheit durch regelmäßige Kontrolle

Die DIN EN 50172 schreibt detaillierte Prüf- und Wartungsintervalle vor:

  • Täglich: Visuelle Kontrolle der Betriebsanzeigen

  • Monatlich: Funktionsprüfung durch Simulation eines Netzausfalls

  • Jährlich: Betriebsdauertest über volle Bemessungsdauer

  • Alle 3 Jahre: Sachverständigenprüfung der gesamten Anlage

Alle Prüfungen sind im Prüfbuch zu dokumentieren. Moderne Systeme bieten automatische Prüf- und Dokumentationsfunktionen.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

  • Verdeckte oder falsch montierte Rettungszeichen
  • Fehlende Integration in die Gebäudeleittechnik
  • Nicht geprüfte oder veraltete Batterien
  • Ungeeignete Leuchtenstandorte mit Blendwirkung
  • Unvollständige oder fehlende Prüfdokumentation

Sanierung & Nachrüstung

Viele Bestandsgebäude müssen ihre Sicherheitsbeleuchtung modernisieren, um den aktuellen Normen zu entsprechen

Typische Gründe

  • Alte Leuchtstofftechnik
  • Fehlende Integration in Brandmeldeanlagen
  • Keine Funktionserhalt-Leitungen
  • Lückenhafte Dokumentation

Empfehlung

Setzen Sie auf moderne LED- oder Wireless-Systeme mit automatischer Prüfung. Sie senken Energiekosten, vereinfachen Wartung und erfüllen aktuelle Normen. Förderprogramme wie BAFA oder KfW unterstützen Investitionen in energieeffiziente Nachrüstungen.

Innovative Technologien und Zukunftstrends

  • LED-Technologie: Langlebig, effizient, wartungsarm

  • Wireless-Überwachung: Automatische Prüfberichte, Cloud-Monitoring
  • Adaptive Beleuchtung: Dynamische Fluchtwegführung bei Brandalarm

  • IoT-Integration: Echtzeitüberwachung, Predictive Maintenance

RP-Group: Ihr Partner für professionelle Sicherheitsbeleuchtung

Die RP-Group bietet ganzheitliche Sicherheitslösungen für Brandschutz und Notbeleuchtung. Das Portfolio umfasst zentrale Batteriesysteme, Wireless-Lösungen, Rettungszeichenleuchten und Komponenten mit Funktionserhalt.

Unsere Leistungen:

  •  Beratung und Planung: Individuelle Konzepte abgestimmt auf Ihr Brandschutzkonzep
  • Installation und Inbetriebnahme: Fachgerechte Montage durch zertifiziertes Personal
  •  Wartung und Service: Regelmäßige Prüfungen nach DIN EN 50172
  •  Integration: Nahtlose Einbindung in Brandmelde- und Gebäudemanagementsysteme

Weltweit vertrauen Industrieanlagen, Hotels, Krankenhäuser und Versammlungsstätten auf unsere Lösungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)